Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle
Gemäß den Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherungen, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und Landesverbänden ist unsere Praxis zur Versorgung von Unfallverletzten nach dem Durchgangsarzt (D-Arzt)-Verfahren zugelassen.
Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.