Operative Therapie

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten.

Ein stationärer Aufenthalt ist heute für eine Vielzahl von Operationen nicht mehr erforderlich. Ist die Indikation für eine Operation gestellt, ergeben sich viele Fragen. Neben den medizinischen Aspekten muss der Termin mit der Familie, dem Arbeitgeber und der persönlichen Situation abgestimmt werden.

Können Medikamente weiter eingenommen werden, müssen sie umgestellt oder abgesetzt werden? Auf all diese Fragen wollen wir mit Ihnen zusammen die Antworten finden.

Ambulante Operationen können entweder in lokaler Betäubung (Lokalanästhesie) oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Was Sie nach der Operation benötigen, händigen wir Ihnen bereits im Vorfeld der Operation bzw. am
OP-Tag aus.

Lokalanästhesie
Kleine Eingriffe können in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Hier können beispielhaft Abszesse, Atherome und Verletzungen an den Fingern genannt werden. Für diese Operationen müssen Sie nicht nüchtern sein.

Vollnarkose
Für die Operation in Narkose müssen Sie entsprechend den Vorgaben des Narkosearztes nüchtern sein. Für alle Operationen in Narkose sind eine hausärztliche Vorstellung und, abhängig von Alter und Vorerkrankungen, ggf. weitere Untersuchungen (z.B. Rö-Thorax, EKG, Blutentnahme) erforderlich. Die Befundunterlagen werden am OP-Tag oder wenn notwendig im Vorfeld mit dem Narkosearzt besprochen.

Am OP-Tag werden Sie vor, während und nach der Operation durch unseren kompetenten Partner der Anästhesiepraxis Gröper betreut. Nach der Operation erholen Sie sich, überwacht durch die Anästhesie und OP-Team, in unserem
Aufwachraum. Erst wenn Narkosearzt und Operateur sich abschließend davon überzeugt haben, dass alles in Ordnung ist und es Ihnen gut geht, verlassen Sie gemeinsam mit Ihrer Begleitperson die Praxis.

Wir empfehlen sowohl für die lokalen Operationen als auch bei Operationen in Narkose sich von einer Begleitperson abholen zu lassen, die am OP-Tag auch bei Ihnen bleibt. Sie sollten kein Auto fahren, keine Maschinen führen und nicht in der Küche arbeiten (z.B. Verbrennungsgefahr bei Lokalanästhesie an den Händen). Nach einer Narkoseoperation sind Sie nicht geschäftsfähig. Ist aus medizinischen und / oder persönlichen Gründen eine ambulante Operation nicht sinnvoll, erfolgt eine Überweisung zur stationäre Behandlung.

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